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Architektur & Gestaltung

Architektur gilt seit jeher als physische Manifestation sozio-ökonomischer, kultureller und ökologischer Strömungen in der Gesellschaft und spiegelt somit auch den alltäglichen Lebenswandel der Menschen als auch einen gewissen Zeitgeist wider. Gerade im alpinen Raum blickt man auf eine lange Tradition im Zusammenspiel zwischen gebauter Umgebung und klimatischer Anforderungen zurück. 
Das Zusammenbringen neuer und alter Materialien als auch gestalterischer Ideen in natürlich und künstlich gewachsene Umgebungen wird dabei zu einem wichtigen Faktor planerischer Entscheidungen. 
Dabei wird der Fokus jedoch auch auf individuelle Wünsche und Lebenssituationen der Bauherrenschaft gelegt. 

  • Erarbeitung von Konzept- und Machbarkeitsstudien in Kooperation mit den Bauherren 
  • Begutachtung der rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen 
  • Ausarbeitung von einfachen Planunterlagen im Maßstab 1:200
  • digitales 3D-Modell
 
  •  Einbringen der vermessenen Informationen 
  • Vorentwurf anhand der zuvor erarbeiteten Grundlage
  • grober Kostenrahmen 
  • Planunterlagen im Maßstab 1:200 – 1:100
  • digitales 3D-Modell 
 
  • Optimierung des Vorentwurfs 
  • gestalterische Ausarbeitung des Vorentwurfs aufgrund der Wünsche der Bauherren 
  • Definieren der Materialien im Innen- und Außenbereich
  • Kostenschätzung
  • Planunterlagen im Maßstab 1:100 
  • digitales 3D-Modell mit Materialien
 
  • Ausarbeitung der Genehmigungspläne anhand der Entwurfsplanung
  • Koordinieren der Abläufe in Verbindung mit lokalen Behörden und Einbringen der notwendigen Dokumente, Berechnungen und Planunterlagen
  • endgültige Abklärung der statischen und rechtlichen Notwendigkeiten
  • Kostenberechnung 
  • Planunterlagen im Maßstab 1:100 
  • finales 3D-Modell mit Materialien
 
  • Erstellen der Ausführungspläne sowie der notwendigen Dokumente zur Umsetzung des Gebäudes
  • Einarbeitung der Anforderungen der einzelnen, am Bau beteiligten Gewerke
  • Detailplanung 
  • Planunterlagen im Maßstab 1:50 – 1:10
 
  • nur im Fall wesentlicher Änderungen während der Bauphase notwendig
  • Einarbeiten wesentlicher Änderungen während der Bauphase in die späteren Genehmigungspläne
  • Bereitstellen der notwendigen Dokumente
  • Behördengänge und Einreichen der Genehmigungspläne
 
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